English Deutsch

Was gegen eine Offshore-Firma in den USA spricht!

Zunächst scheint der Finanzplatz USA wie beispielsweise Delaware oder aber auch Wyoming, die letzte echte „Steueroase“ zu sein, da die USA praktisch als einziges Land der Welt, sich keinen ausländischen Gesetzen zur Angabe irgendwelcher Geschäfts- wie Privatkonten  unterwerfen muss!

Zudem kostet die Gründung einer Briefkastenfirma in Delaware gerade einmal 1000$, die jährliche Franchise-Tax, die an den dortigen Staat gezahlt werden muss, beträgt gerade einmal etwa 300$. Alles sehr gute Argumente, die für eine Gründung einer Offshore-Firma in dem US. Staat Delaware sprechen. Doch gibt es genauso einige sehr signifikante Gründe, die gegen die USA als letzte „Steueroase“ sprechen.

1.

Was Ihnen viele Gründungsagenturen verschweigen werden, ist der Fakt, das auch wenn Ihre Firma in den USA selbst für andere Länder total anonym ist, Sie mit einer Firma in den USA nur sehr schwer oder gar nicht ein dazugehöriges Gesellschafterkonto (Bankkonto) auf der Welt bekommen werden. Auch nicht auf den sonst so bekannten Steueroasen wie der Karibik, den Seychellen oder Cayman Islands. Dies hängt mit den starken Gesetzen der USA für Steuerhinterziehung zusammen. Alle ausländischen Banken, die es „wagen“ Gelder von US. Personen oder auch Firmen zu „verstecken“ werden mit aller Härte verfolgt und bestraft. Viele ausländische Banken lehnen daher lieber dankend ab, wenn sie sehen dass der Antragssteller eine US-Gesellschaft oder Person ist und in den USA selbst ein Konto zu errichten ist doch schon etwas schwieriger und setzt in den meisten Fällen, eine persönliche Anreise vor Ort voraus! Und selbst wenn Sie es denn schaffen sollten, mit einer US-Gesellschaft ein Gesellschafter-Konto im Ausland (beispielsweise in der Karibik) zu eröffnen, so würden Sie dann wiederrum unter die Gesetze der OECD-Agreements (autom. Informationsaustausch) stehen und es wäre wieder aus mit der Anonymität, da der automatische Informationsaustausch nicht von den jeweiligen Handelsregistern (in diesem Beispiel vom Staate Delaware) ausgeht, sondern von dem Sitz Ihres Gesellschafter-Kontos!

2.

In den USA gibt es ein Gesetz welches „Trading with the Enemy Law“ genannt wird. Dieses Gesetz besagt das man grundsätzlich jeden ausländischen Investor, Bürger etc. enteignen kann. Hiervon haben die Amerikaner auch permanent Gebrauch gemacht. Im ersten und zweiten Weltkrieg, ja sogar während des Vietnamkrieges! Während des zweiten Weltkrieges wurden sogar  französische Investoren, Immobilien- und Firmenbesitzer enteignet und das nur, weil Frankreich (das ja eigentlich ein Bündnis mit den USA hatte) von Deutschland besiegt und dann besetzt wurde und so auch über Nacht als „Feind“ eingestuft wurde! Dieses Gesetz könnte höchsten durch einen eingesetzten Amerikaner als „Trustholder“,  der als Gesellschafter auf dem Papier für das Unternehmen eingetragen ist, umgangen werden.

3.

Die Beteiligung an einem US-Unternehmen hat zur Folge, dass auch nicht wohnhafte, nicht steuerpflichtige Ausländer unter die US-Gesetze zur Vermeidung der Steuerhinterziehung fallen (FATCA). So muss jedes Mitglied einer Limited Liability Company (LLC) in beispielsweise Wyoming oder Delaware aufpassen, dass er sich an die fälligen Fristen für die Einreichung des FBAR-Reports hält. In diesem muss einmal jährlich das gesamte Auslandsvermögen außerhalb der USA sortiert nach Banken eingetragen werden, sofern es die kombinierte Summe von 10.000$ übersteigt.

Fazit:

Wenn Sie a.) die Anreise in die USA zu Eröffnung eines Gesellschafter-Kontos nicht scheuen, b.) Sie einen „Trustholder“ einsetzen und c.) es Sie nicht weiter interessiert das die USA („Big Brother“) Zugriff auf all Ihr weltweites Vermögen hat, dann „spricht“ eigentlich nichts mehr gegen die USA als Steueroase…

P.S. Wenn Sie wissen wollen wo man sonst noch überall eine Offshore-Gesellschaft mit dazugehörigem Geschäftskonto gründen kann, dann klicken Sie hier!

1 Kommentar

Bernd Freudinger
22. Juni 2018 23:24:06
Geehrter Sachbearbeiter,wir, das heisst ich und mein Geschäftspartner beabsichtigen kurzfristig für unseren Onlinehandel über Amazon Vertriebssystem eine Firma zu gründen, mit einem Standort welcher von Amazon nach deren Geschäftsbedingungen als Handelsplatz anerkannt ist. Residiere z.Zt. bei Lebenspartnerin in Dominikanischer Republik,die jedoch von Amazon als Firmensitz oder Landeswährung für Zahlungsabwicklungen nicht unterstützt würde. Auf der anderen Seite sind wir überwiegend in der EU als Absatzgebiet tätig, weshalb wir an Malta Ltd gedacht haben als Zentraler Standort mit gewissen Privilegien. Könnten Sie uns da weiterhelfen eine Firmengründung ggf mit Kontoverbindung und Zusatzservice wie Adresse, Post, Buchhaltung zu bewerkstelligen? Grüsse aus Puerto Plata DR Bernd Freudinger adelbernd@gmail.com
Hinterlasse einen Kommentar:

Open Menu